Herrn Björn Benken An der Wabe 5 38104 Braunschweig BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 1967/00 - In dem Verfahren
des Herrn Björn Benken, An der Wabe 5, 38104 Braunschweig,über die Verfassungsbeschwerde gegen das Unterlassen des Deutschen Bundestages als Gesetzgeber, die Beeinträchtigung der Wahlgleichheit, welche aus der Existenz einer Sperrklausel im Bundeswahlrecht resultiert, mittels Einführung einer Alternativbestimmung [sic!] oder einer vergleichbaren Maßnahme abzumildern hat die Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Jentsch, Di Fabio gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 23. Februar 2001 einstimmig beschlossen:
Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Limbach Jentsch Di Fabio |